Umzug meines Stiegeler-Anschlusses

Ich werde umziehen und möchte auch am neuen Wohnort von Stiegeler versorgt werden. Was muss ich tun?

Sie planen umzuziehen? Oft können Sie Ihren Stiegeler-Anschluss ganz einfach mitnehmen. Wie das geht? Mit wenigen Klicks in unserem Kundenportal:

  1. Im Kundenportal einloggen unter portal.stiegeler.com
  2. Unter „Mein Vertrag“ zunächst „Vertragsänderung“ und dann „Umzug melden“ auswählen
  3. Umzugsdatum eingeben
  4. Die Verfügbarkeit am neuen Wohnort prüfen und den gewünschten Tarif auswählen
  5. Bestellung abschicken

Idealerweise schicken Sie uns die genannten Informationen mindestens 4 Wochen vor dem Umzugstermin, damit Sie pünktlich zum Einzug weiter in unserem schnellen Netz surfen können.

Was sind die vertraglichen Bedingungen bei Umzug?

Sofern am neuen Wohnort eine Anschlussgebühr vorgesehen ist, entspricht diese der Umzugsgebühr. Wenn wir Sie am neuen Wohnort mit dem gleichen Tarif versorgen (sofern verfügbar), läuft Ihr Vertrag ohne Vertragsverlängerung weiter. Handelt es sich um einen anderen Tarif, verlängert sich der Vertrag standardmäßig um 24 Monate. Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund erneuten Umzugs in ein nicht von uns versorgtes Gebiet bleibt natürlich bestehen.

Ich ziehe um an eine Adresse, wo Stiegeler mich nicht versorgen kann. Was passiert nun?

Die Verfügbarkeitsprüfung am neuen Wohnort hat ergeben, dass wir Sie dort nicht weiter versorgen können? In diesem Fall können Sie Ihren Vertrag über ein Sonderkündigungsrecht immer mit einer Frist von 1 Monat kündigen.

Bitte schicken Sie uns in diesem Fall eine kurze Nachricht über unser Kontaktformular mit folgenden Infos:

  1. Kundennummer
  2. Umzugsdatum
  3. Neue Wohnadresse
  4. Wunsch zur Kündigung aufgrund von Umzug

Wir werden sodann die Angaben prüfen und Ihnen die Kündigung bestätigen. Bitte lassen Sie uns nach Ihrem Umzug vom neuen Wohnort die Meldebestätigung zukommen, damit die Kündigung wirksam werden kann.

An meinem neuen Wohnort kann Stiegeler mich nicht gleichwertig versorgen. Was bedeutet das für meinen Anschluss?

Wenn wir Ihnen an Ihrem neuen Wohnort keine gleichwertige Versorgung zur Verfügung stellen können, also einen schlechteren oder gar keinen Anschluss, können Sie Ihren Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Sofern Sie dennoch weiter von uns versorgt werden möchten, tun wir das natürlich gerne. Sie können sich in diesem Fall ganz normal für Ihren Wunschtarif entscheiden und den Umzug beantragen (mit wenigen Klicks über das Kundenportal). Ihr Vertrag verlängert sich um 24 Monate, sofern Sie am neuen Wohnort nicht den gleichen Tarif wählen (können). Wir kümmern uns darum, dass Sie mit Einzugsdatum wieder einen funktionierenden Anschluss haben.

Kann mein Vertrag bei Wegzug und Kündigung von meinem Nachmieter übernommen werden?

Verträge können grundsätzlich nicht auf Nachmieter überschrieben oder von diesen übernommen werden. Das liegt daran, dass Verträge mit bestimmten Daten verknüpft sind (z. B. bestellte Leitung), die nicht geändert werden können.